Vertrag mit der Stadt

Zwischen dem Heimgartenbund, dem Landesbund der Gartenfreunde und der Stadt Hamburg (Landesbetrieb Immobilienmanagment und Grundvermögen) wurde ein Vertrag geschlossen (Februar 2017), nach dem die Kündigung von bestehenden Kleingärten erst dann vorgenommen wird, wenn die geplanten Kleingärten auf dem Autobahndeckel fertig gestellt sind. Nur bei umfassenden Pächterwechsel hat die Stadt nach diesem Vertrag ein vorzeitiges Kündigungsrecht.

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