Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ scheitert mit Voksbegehren vorm Verfassungericht

Das Hamburgische Verfassungsgericht hält das angemeldete Volksbegehren der Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ für nicht verfassungskonform. Damit ist für den Zusammenschluss mehrerer Initiativen das angemeldete Volksbegehren nicht rechtens, so dass die Hamburger Wählerinnen und Wähler nicht direkt befragt werden dürfen, ob der Schutz von klimaschützenden Grünflächen, Wälder und Mooren ab einem Hektar wichtiger ist als deren Versiegelung.

Die Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ bedankt sich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern. Die Volksinitiative überlegt, inwiefern sie ihre Inhalte weiter zum Schutz der Grünflächen nach außen trägt.

Das Verfassungsgericht hält die Einwände des Senats gegen die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens in fast allen der vom Senat aufgeführten Punkte für gerechtfertigt. Der Senat hatte angeführt, das angemeldete Volksbegehren widerspräche höherrangigem Recht, wie dem Bundesbaugesetz, greife in bauplanerische Entscheidungen ein. Des Weiteren stehe das Volksbegehren im Widerspruch zum Abwägungsgebot.

Der Anwalt der Initiative wird die Urteilsbegründung auswerten. Danach wird die Volksinitiative über die Weiterarbeit entscheiden. Den bereits gewonnen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie den Sammlerinnen und Sammlern empfehlen wir die Mitarbeit in den einzelnen Initiativen, wie gegen Oberbillwerder, wo seit heute der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausliegt, gegen die Baupläne im Diekmoor und zum Erhalt des Wilden Waldes in Wilhelmsburg sowie den ab 2024 laufenden Zukunftsentscheid Hamburg zu unterstützen. 

„Unsere gute Vorbereitung und der unbedingte Einsatz des ganzen Teams waren sehr vielversprechend, sodass wir deshalb auch von Anfang an optimistisch waren. Leider hat es dann doch nicht gereicht,“ so Vertrauensperson Michael Heering.

Die Volksinitiative sammelte ab Herbst 2021 mehr als 14.000 Unterschriften für ihr Anliegen und musste die Klärung der Verfassungsmäßigkeit zunächst bis zum heutigen Tag abwarten. Das geplante Volksbegehren kann nun nicht mehr durchgeführt werden.

„Wir werden auch weiterhin für Klimaschutz in Hamburg eintreten und unsere Arbeit zum Schutz der Grünflächen fortsetzen,“ so Joachim Lau, Vertrauensperson der Initiative.

Alle Informationen und Fortschritte zur Petition gibt’s hier.

Außerdem zur Ergänzung die Pressemitteilung des Hamburgischen Verfassungsgerichts:
 
sowie die Entscheidung als Kurzfassung :
 
oder dort die Langfassung zum Download:
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